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Allgemein,
Praxis
Liebe Patientinnen und Patienten, stetig werden neue gesetzliche Vorgaben erlassen. Wie viele von Ihnen mitbekommen haben, gibt es mittlerweile die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("eAU"). Die Neuerung hier ist, dass die Krankenkassen direkt digital über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird und Patienten nicht mehr einen Durchschlag an die Krankenkasse (und Arbeitgeber) leiten muss. Als nächster Schritt wird nun das Rezept auf ein digitales Verfahren umgestellt. Für Sie ändert sich im ersten Schritt nur das Aussehen des Rezeptes. Alternativ können Sie auch das Rezept mittels Handy-App in Empfang nehmen oder mit Ihrer Krankenkassenkarte in...