24 Jan. FFP2 – Maskenpflicht
Liebe Patientinnen und Patienten, wir bitten Sie beim Betreten der Praxisräume eine FFP2-Maske zu tragen. Seit einigen Tagen wird in den Medien rege über eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und (Einzel-)Handel berichtet. Diese Pflicht betrifft aber "auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt". Das bedeutet: In unserer Arztpraxis ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, außer der Arzt oder das Personal fordert Sie auf, diese für...